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DSGVO Sonderinformation

Sehr geehrtes Innungsmitglied,

wir hatten vielfach auf die drohende Gefahr von Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf Ihrer Homepage hingewiesen. Wie nicht anders zu erwarten, sind nach Ablauf der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 vielfach Abmahnungen verschickt worden, die den Charakter von Serienbriefen haben. Soweit uns bekannt ist, ist eine Reihe von Betrieben in Westfalen, Hessen und Bayern getroffen. Die Abmahnungen werden sehr häufig von einer Anwaltskanzlei in Augsburg verschickt, die laut Schreiben die rechtlichen Interessen eines Unternehmens aus Rheinland-Pfalz vertritt. Näheres hierzu finden Sie unter diesem Link.

Sollten auch Sie Opfer dieser "Abmahnmafia" werden, unterschreiben Sie bitte auf gar keinen Fall voreilig eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung". Wenden Sie sich bitte vielmehr unverzüglich und unmittelbar an uns. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob überhaupt eine wettbewerbsrechtliche Situation besteht, die einen Anspruch begründen könnte. In den o.g. Fällen dürfte dies eindeutig nicht der Fall sein.

Unabhängig davon hier noch einmal der Hinweis, dass nach DS-GVO jede Homepage ein Impressum und eine Datenschutzerklärung enthalten muss, die von jeder Seite aus erreichbar sind. Wir empfehlen, diese auf getrennten Seiten zu veröffentlichen. Es gibt aber auch, da dies in der Verordnung nicht eindeutig formuliert ist, die Meinung, dass Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite platziert werden können. In diesem Fall muss dies aber auch eindeutig so im Link erkennbar gemacht werden.

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