Leistungen
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder und die ihr angeschlossenen Innungsbetriebe.
- Die Interessen des örtlichen selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der ihr angeschlossenen Handwerksinnungen wahrnehmen und vertreten
- Die ihr angeschlossenen Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen
- Die Geschäfte der Handwerksinnungen - ihrerseits gleichfalls Körperschaften öffentlichen Rechts - auf deren Ansuchen führen
- Das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit vertreten und die Öffentlichkeits- und Pressearbeit wahrnehmen
Die oberste Zielsetzung der Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist, die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Neben der Mitwirkung im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks, bei der Gestaltung des Innungslebens, Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse und ähnlichem liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der individuellen Beratung der Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbständigen Handwerksbetriebes in ursächlichem Zusammenhang stehen.