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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erneut aktualisiert

Nähere Informationen im Internen Bereich.


Neuerungen bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert über die am 01.04.2021 veröffentlichten Neuerungen in der Überbrückungshilfe III sowie den neu eingeführten Eigenkapitalzuschuss.

Das Schreiben des ZDH vom 08.04.2021 finden Sie nachfolgend.


Umgang mit Corona-Tests in den Betrieben

Sehr geehrtes Mitglied,

wie bereits vorinformiert, hat das Land Brandenburg seine Corona-Eindämmungsverordnung verschärft. Unter anderen werden Sie entsprechend § 3 Abs. 4 ab dem 1. April verpflichtet allen Beschäftigten an einem Tag pro Woche einen Test anzubieten und nach Abs. 3 Satz 1 zu dokumentieren sowie 2 Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren. Eine Liste der Schnelltests und eine Liste der Selbsttests finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Cottbus unter

www.hwk-cottbus.de/testen.

Da diese Tests nicht im Betrieb selbst durchgeführt werden müssen, können Sie auch ein Testzentrum beauftragen. Eine Übersicht der Zentren finden Sie unter

www.brandenburg-testet.de/bb-testet/de/.

Da Sie die Kosten selbst tragen müssen, möchte ich Sie informieren, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe III. im Katalog der betrieblichen Fixkosten unter Punkt 7 nunmehr im Rahmen der förderfähigen Kosten auch Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie Tests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken berücksichtigt sind. In der Anlage übersende ich Ihnen die Coronatest-Anwendungshinweise des ZDH`S und ein Muster zur Einverständniserklärung.

 

Horst Teuscher
Geschäftsführer

Mit der Hoffnung Ihnen nicht gänzlich das Osterfest vermiest zu haben.


Corona: Mehr Unterstützung für das Lebensmittelhandwerk

Die Handwerkskammer Cottbus informiert auf ihrer Homepage über mehr Unterstützung für das Lebensmittelhandwerk. Nähere Informatinen hier.




Ausweitung des Kinderkrankengeldes

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert in seinem Rundschreiben 8/20 über die Ausweitung des Kinderkrankengeldes.


Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)

Sehr geehrtes Mitglied, 

hiermit leiten wir Ihnen die Informationen des BMF (Bundesministerium der Finanzen) und des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zur Überbrückungshilfe III vom 12.12.2020 zur Kenntnisnahme weiter. Die Antragstellung muss über Ihren Steuerberater erfolgen.

 


Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-COV-2

Aus gegebenen Anlass finden Sie nähere Informationen zum Coronavirus im Internen Bereich.


Eckpunkte Azubi Zuschüsse

Folgende Förderung ist möglich:

1. Ausbildungsprämie (wenn Ausbildungsangebot fortgeführt wird)

  • Voraussetzung: Die betriebliche Ausbildung wird im Vergleich zu den 3 Vorjahren aufrechterhalten. Die Firma ist im erheblichen Umfang von der Krise betroffen. Davon ist auszugehen, wenn in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens ein Monat Kurzarbeit durchgeführt wurde oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Förderung: 2 TEUR pro abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (nach Probezeit) im Ausbildungsjahr 2020
  • Antrag: vrs. Bundesagentur für Arbeit (BA)

2. Ausbildungsprämie (wenn Ausbildungsangebot gesteigert wird)

  • Voraussetzung: Die betriebliche Ausbildungsleistung wird im Vergleich zu den 3 Vorjahren gesteigert. Die Firma ist analog zu Ziffer 1 im erheblichen Umfang von der Krise betroffen.
  • Förderung: 3 TEUR je zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (nach Probezeit) im Ausbildungsjahr 2020
  • Antrag: vrs. Bundesagentur für Arbeit (BA)

3. Vermeidung von Kurzarbeit

  • Voraussetzung: Die Ausbildungsaktivität wird trotz erheblichem Arbeitsausfall (mdst. 50 Prozent) fortgesetzt.
  • Förderung: 75 Prozent Zuschuss zur Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat bis zum 31.12.2020
  • Antrag: vrs. Bundesagentur für Arbeit (BA)

4. Auftrags- und Verbundausbildung

  • Voraussetzung: KMU kann pandemiebedingt die Ausbildung temporär nicht fortsetzen (Geschäftsbetrieb maßgeblich behindert)
  • Förderung: andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die zeitlich befristet (mind. 6 Monate) die Ausbildung übernehmen, können dafür bis zum 30.06.2021 Förderung erhalten
  • Antrag: vrs. BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) oder BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

5. Übernahmeprämie

  • Voraussetzung: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen
  • Förderung: 3 TEUR je übernommenen Auszubildenden bis 30.06.2021
  • Antrag: vrs. Bundesagentur für Arbeit (BA)

Weitere Informationen bietet das Bundesbildungsministerium (BMBF) hier. Die Bestimmungen müssen noch in einer Förderrichtlinie umgesetzt werden. Bis dahin sollen auch die Antragsstellen benannt werden. Wir halten Sie je nach Fortschritten auf dem Laufenden.


Aktuelle Kurzzusammenfassung für Hilfen zur Liquiditätssicherung

Der ZDH hat eine aktuelle Zusammenfassung der Liquiditätsmatrix übersandt .


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks berichtet

Nachfolgend das Rundschreiben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks vom 27. Mai 2020 über den Notfall-Kinderzuschlag für Eltern mit kurzfristig geringerem Einkommen.


Vorsicht bei der Corona-Soforthilfe

Nähere Informationen hinsichtlich der Beantragung der Corona-Soforthilfe im Internen Bereich.




Corona-Soforthilfeprogramm der ILB - Investitionsbank

Am 25.03.2020 ist das Corona-Soforthilfeprogramm gestartet.  

Folgende Unterlagen, welche Sie auch komplett auf unserer Homepage finden, erhalten Sie als Anlage.

  1. Die Förderrichtlinie
  2. Formular-Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis Beihilfen
  3. Verfahrensablauf Antragstellung
  4. FAQ
  5. Beispielantragsformular
  6. Das Antragsformular (PDF)  

 
 https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  1. Kopie des Personalausweises (von der vertretungsberechtigten Person, welche den Antrag unterzeichnet)
  2. Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlage
  3. Gewerbeanmeldung oder sonstige Unterlagen, aus welchen die Steuernummer hervorgeht, bei freiberuflich Tätigen z. B. eine Kopie des letzten Steuerbescheides oder die Anmeldebestätigung des Finanzamtes
  4. Kopie des Lohnjournals (dieses benötigen wir zur Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter/Vollzeitäquivalent)
  5. ausgefülltes Formular - Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis Beihilfen (nur auszufüllen wenn Sie im laufenden Kalenderjahr oder in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren  Beihilfen erhalten haben).



Bitte senden Sie uns den Antrag incl. der Anlagen ausschließlich elektronisch in einer eMail  an folgende Adresse:  soforthilfe-corona@ilb.de.
Bei Eingang der Mail erhalten Sie eine automatische Bestätigung.

Wir rechnen mit einem sehr hohen Antragsaufkommen, deshalb wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages abzusehen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 
Heinrich Weißhaupt
 
Förderberater
Kundenservicecenter
.................................................................................................................
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
 
Telefon: 0331 660-1597, Telefax: 0331 660-61597
E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de,
www.ilb.de



Aktuelle Informationen der ILB - Investitionsbank

Folgende Informationen hat die ILB-Investitionsbank in ihrer Mail vom 23.03.2020 herausgegeben:

"Die Investitionsbank hat eine "Corona-Sonderseite" geschaltet. Auf dieser kann jeder die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen des Bundes und des Landes mit entsprechender Verlinkung zu den Programmanbietern finden. Wir raten unseren Unternehmen sich beim Newsletter der ILB anzumelden. So werden sie zeitnah und ausführlich zu Änderungen informiert.

Corona-Sonderseite
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

Newsletteranmeldung
https://www.ilb.de/de/service/newsletter/index.jsp

Am Donnerstag letzter Woche hat der Finanzausschuss des Landtages die erforderlichen finanziellen Mittel für den Start der Soforthilfe beschlossen. Wir werden jetzt alle Vorbereitungen treffen, dass ab Mittwoch, 25. März 2020, Anträge für die Soforthilfe gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sollen Unternehmen und freiberufliche Tätige mit bis zu 100 Beschäftigten sein. Ein einfaches Antragsformular ist in Vorbereitung. Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie in den nächsten Tagen auch dieser Corona-Sonderseite. Vorab übersende ich Ihnen die Pressemeldung der Landesregierung in der bereits umfangreiche Informationen enthalten sind.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Sollten Sie mich nicht sofort erreichen seinen Sie versichert, dass ich zurückrufe.

Mit freundlichen Grüßen
 
Heinrich Weißhaupt
 
Förderberater
Kundenservicecenter
.................................................................................................................
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
 
Telefon: 0331 660-1597, Telefax: 0331 660-61597
E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de,
www.ilb.de


Muster Arbeitsbescheinigung

Im Internen Bereich haben wir für Sie zwei Muster zur Arbeitsbescheinigung für einen eventuellen Ausnahmezustand eingestellt.


Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Nachfolgend die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach aktuellem Stand.


Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrtes Mitglied,

im Folgenden möchten wir Sie zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren:

Die aktuellen Formulare zur Kurzarbeit und die entsprechenden Ausfüllhinweise finden Sie über folgenden Link im Internet: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/Kurzarbeitergeld  - Antrag auf Kurzarbeitergeld

Neben der Anzeige müssen Sie folgende Dokumente mit einreichen:

1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (wenn Sie eingetragen sind)
3. Lohnjournal des letzten Monats
4. Vereinbarung mit dem AN zur Kurzarbeit

Hinweis: Die Anträge umfassen die bisher geltenden Regeln. Die geplanten Sonderregeln zum erleichterten Bezug sind noch nicht enthalten, wir werden Sie aber zeitnah darüber informieren.

Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an gezahlt, indem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.


Zivilrechtliche Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstandes

Aus gegebenem Anlass informieren wir mit dem nachstehenden Schreiben des Zentralverbandes des deutschen Handwerks über die zivilrechtlichen Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstands.