SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erneut aktualisiert
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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert über die am 01.04.2021 veröffentlichten Neuerungen in der Überbrückungshilfe III sowie den neu eingeführten Eigenkapitalzuschuss.
Das Schreiben des ZDH vom 08.04.2021 finden Sie nachfolgend.
Sehr geehrtes Mitglied,
wie bereits vorinformiert, hat das Land Brandenburg seine Corona-Eindämmungsverordnung verschärft. Unter anderen werden Sie entsprechend § 3 Abs. 4 ab dem 1. April verpflichtet allen Beschäftigten an einem Tag pro Woche einen Test anzubieten und nach Abs. 3 Satz 1 zu dokumentieren sowie 2 Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren. Eine Liste der Schnelltests und eine Liste der Selbsttests finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Cottbus unter
Da diese Tests nicht im Betrieb selbst durchgeführt werden müssen, können Sie auch ein Testzentrum beauftragen. Eine Übersicht der Zentren finden Sie unter
www.brandenburg-testet.de/bb-testet/de/.
Da Sie die Kosten selbst tragen müssen, möchte ich Sie informieren, dass im Rahmen der Überbrückungshilfe III. im Katalog der betrieblichen Fixkosten unter Punkt 7 nunmehr im Rahmen der förderfähigen Kosten auch Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie Tests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken berücksichtigt sind. In der Anlage übersende ich Ihnen die Coronatest-Anwendungshinweise des ZDH`S und ein Muster zur Einverständniserklärung.
Horst Teuscher
Geschäftsführer
Mit der Hoffnung Ihnen nicht gänzlich das Osterfest vermiest zu haben.
Die Handwerkskammer Cottbus informiert auf ihrer Homepage über mehr Unterstützung für das Lebensmittelhandwerk. Nähere Informatinen hier.
Nachfolgend ein Schreiben der Handwerkskammer Cottbus mit den Appell an die Corona-Schutzmaßnahmen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert in seinem Rundschreiben 8/20 über die Ausweitung des Kinderkrankengeldes.
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit leiten wir Ihnen die Informationen des BMF (Bundesministerium der Finanzen) und des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zur Überbrückungshilfe III vom 12.12.2020 zur Kenntnisnahme weiter. Die Antragstellung muss über Ihren Steuerberater erfolgen.
Aus gegebenen Anlass finden Sie nähere Informationen zum Coronavirus im Internen Bereich.
Folgende Förderung ist möglich:
1. Ausbildungsprämie (wenn Ausbildungsangebot fortgeführt wird)
2. Ausbildungsprämie (wenn Ausbildungsangebot gesteigert wird)
3. Vermeidung von Kurzarbeit
4. Auftrags- und Verbundausbildung
5. Übernahmeprämie
Weitere Informationen bietet das Bundesbildungsministerium (BMBF) hier. Die Bestimmungen müssen noch in einer Förderrichtlinie umgesetzt werden. Bis dahin sollen auch die Antragsstellen benannt werden. Wir halten Sie je nach Fortschritten auf dem Laufenden.
Der ZDH hat eine aktuelle Zusammenfassung der Liquiditätsmatrix übersandt .
Nachfolgend das Rundschreiben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks vom 27. Mai 2020 über den Notfall-Kinderzuschlag für Eltern mit kurzfristig geringerem Einkommen.
Nähere Informationen hinsichtlich der Beantragung der Corona-Soforthilfe im Internen Bereich.
Nachfolgend das Rundschreiben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks vom 26. März 2020 über die neuen Regelungen zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.
Einen Aufruf an alle Handwerksbetriebe startete der Radio- und Fernsehtechniker Mathias Fitz. Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt diesen in ihrer Pressemitteilung.
Die Industrie- und Handelskammer Cottbus, die Handwerkskammer Cottbus sowie die Sparkasse Spree-Neiße sichern in schwierigen Zeiten schnelle Hilfe zu.
Am 25.03.2020 ist das Corona-Soforthilfeprogramm gestartet.
Folgende Unterlagen, welche Sie auch komplett auf unserer Homepage finden, erhalten Sie als Anlage.
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
Bitte senden Sie uns den Antrag incl. der Anlagen ausschließlich elektronisch in einer eMail an folgende Adresse: soforthilfe-corona@ilb.de.
Bei Eingang der Mail erhalten Sie eine automatische Bestätigung.
Wir rechnen mit einem sehr hohen Antragsaufkommen, deshalb wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrages abzusehen.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Weißhaupt
Förderberater
Kundenservicecenter
.................................................................................................................
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-1597, Telefax: 0331 660-61597
E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de, www.ilb.de
Die HWK Cottbus informiert dazu auf ihrer Homepage https://www.hwk-cottbus.de/artikel/corona-kurzarbeitergeld-rueckwirkend-zum-1-maerz-2020-7,959,5117.html:
"Der Arbeitgeber ist zunächst für 6 Wochen zur vollen Lohnzahlung für Azubis verpflichtet. Dann kann auch für Azubis Kurzarbeitergeld beantragt werden, so die Auskunft der Agentur für Arbeit Cottbus."
Folgende Informationen hat die ILB-Investitionsbank in ihrer Mail vom 23.03.2020 herausgegeben:
"Die Investitionsbank hat eine "Corona-Sonderseite" geschaltet. Auf dieser kann jeder die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen des Bundes und des Landes mit entsprechender Verlinkung zu den Programmanbietern finden. Wir raten unseren Unternehmen sich beim Newsletter der ILB anzumelden. So werden sie zeitnah und ausführlich zu Änderungen informiert.
Corona-Sonderseite
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Newsletteranmeldung
https://www.ilb.de/de/service/newsletter/index.jsp
Am Donnerstag letzter Woche hat der Finanzausschuss des Landtages die erforderlichen finanziellen Mittel für den Start der Soforthilfe beschlossen. Wir werden jetzt alle Vorbereitungen treffen, dass ab Mittwoch, 25. März 2020, Anträge für die Soforthilfe gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sollen Unternehmen und freiberufliche Tätige mit bis zu 100 Beschäftigten sein. Ein einfaches Antragsformular ist in Vorbereitung. Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie in den nächsten Tagen auch dieser Corona-Sonderseite. Vorab übersende ich Ihnen die Pressemeldung der Landesregierung in der bereits umfangreiche Informationen enthalten sind.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Sollten Sie mich nicht sofort erreichen seinen Sie versichert, dass ich zurückrufe.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Weißhaupt
Förderberater
Kundenservicecenter
.................................................................................................................
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-1597, Telefax: 0331 660-61597
E-Mail: heinrich.weisshaupt@ilb.de, www.ilb.de
Im Internen Bereich haben wir für Sie zwei Muster zur Arbeitsbescheinigung für einen eventuellen Ausnahmezustand eingestellt.
Nachfolgend die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach aktuellem Stand.
Sehr geehrtes Mitglied,
im Folgenden möchten wir Sie zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren:
Die aktuellen Formulare zur Kurzarbeit und die entsprechenden Ausfüllhinweise finden Sie über folgenden Link im Internet: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/Kurzarbeitergeld - Antrag auf Kurzarbeitergeld
Neben der Anzeige müssen Sie folgende Dokumente mit einreichen:
1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (wenn Sie eingetragen sind)
3. Lohnjournal des letzten Monats
4. Vereinbarung mit dem AN zur Kurzarbeit
Hinweis: Die Anträge umfassen die bisher geltenden Regeln. Die geplanten Sonderregeln zum erleichterten Bezug sind noch nicht enthalten, wir werden Sie aber zeitnah darüber informieren.
Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an gezahlt, indem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.
Aus gegebenem Anlass informieren wir mit dem nachstehenden Schreiben des Zentralverbandes des deutschen Handwerks über die zivilrechtlichen Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstands.