14.07.2023
Handwerker müssen bis zum 24. August 2023 Schulungsnachweis für Diisocyanaten erbringen
Bis zum 24. August 2023 müssen Handwerker, die mit Diisocyanaten arbeiten, eine Schulung nachweisen. Diese Anforderung ergibt sich aus der REACH-Verordnung der EU zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.
Näheres finden Sie im internen Bereich.