13.01.2021
Einweg-Plastik wird verboten
Der Bundestag und der Bundesrat haben der Verordnung zum Verbot von Einweg-Plastik zugestimmt. Ab dem 3. Juli 2021 soll diese Verordnung in Kraft treten. Gegenstände wie Trinkhalme, Rührstäbchen, Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“ sowie To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor sollen verboten werden.
Des Weiteren werden Wattestäbchen, Besteck, Teller, Luftballonstäbe aus Kunststoff, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor künftig nicht mehr erlaubt sein.
Die vorhandenen oben genannten Gegenstände sollten bis zum 02.07.2021 aufgebraucht werden.