21.11.2022
AU-Bescheinigung für Arbeitgeber wird digital
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch abrufen. Auf diese Umstellung sollten sich alle Arbeitgeber vorbereiten, die bei gesetzlichen Krankenkassen versicherte Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Bis Ende des Jahres gilt:
- Zugänge sichern
- Prozesse prüfen
- Beschäftigte informieren
Diese elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss vom Arbeitgeber aktiv bei der jeweiligen Krankenkasse des Arbeitnehmers eingeholt werden. Eine Bescheinigung in Papierform wird den Arbeitnehmer*innen nur noch für ihr persönliches Archiv ausgehändigt.
Aus der Bringschuld der Arbeitnehmenden wird eine Holschuld des Arbeitgebers. Die Pflicht des Erkrankten, sich bei ihrem Arbeitgeber krankzumelden und ihm das Datum ihres Arztbesuches zu nennen, bleibt allerdings weiter bestehen. Das Datum des Arztbesuches ist hierbei für das Abrufen der eAU beim Arbeitgeber erforderlich.
Arbeitgeber sollten sich im Vorfeld mit dem Datenaustausch eAU ausstatten. Die AU – Daten dürfen nur über verschlüsselte Datenübertragungen aus systemgeprüften Programmen angefordert werden. Die Entgeltprogramme sollten daher rechtzeitig mit einer entsprechenden Schnittstelle ausgestattet werden.
Um Fehler bei der Krankschreibung zu vermeiden, sollten auch die Arbeitnehmer*innen über die Neuregelung informiert werden.
Das neue Verfahren ist nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung anwendbar. Privat versicherte Arbeitnehmer müssen ihre Krankmeldung weiterhin in Papierform einreichen. Es müssen also Verfahren für zwei verschiedene Abläufe einer Krankmeldung eingerichtet werden.
08.11.2022
Sehr geehrte Mitglieder,
hiermit möchten wir Sie informieren, dass der amtierende Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße, Herr Steinmetzmeister Maik Brunzel, aus persönlichen Gründen sein Amt zum 12.10.2022 niedergelegt hat.
Das langjährige Vorstandsmitglied, Herr Tischlermeister Guntram Bialas wird laut Beschluss des Vorstandes bis auf weiteres in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Vorstand und der Geschäftsführung die Aufgaben übernehmen.
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01.11.2022
Schadenersatzforderungen aufgrund Datenschutzverstößen auf Webseiten
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25.10.2022
Unter dem folgenden Link sind die Aufgaben und die weiteren aktuellen Mitglieder benannt. https://www.kh-landkreis-leipzig.de/lag---sachsen---thueringen.html
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07.10.2022
Bereits zum dritten Mal fand am 07. Oktober 2022 anlässlich des Tages des Meisters im Stadion der Freundschaft die feierliche Freisprechung der Gesellinnen, Gesellen und Fachkräfte durch die Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße statt.
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04.10.2022
Kleine gemeinsame Auszeit in Schlepzig ..
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28.09.2022
Am vergangenen Wochenende erhielten die Teilnehmer der Bildungsfahrt der Maler- und Lackiererinnung Cottbus die volle Packung Kultur.
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21.09.2022
Gestaltungswettbewerb "Die Gute Form" zeichnet exzellente Gesellenstücke im Tischlerhandwerk aus
Till Groß ist Gewinner des Wettbewerbs „Gute Form“ in Potsdam. Er überzeugte die Jury mit seinem hochwertigen und kreativen Schreibtisch in Rüster und Linoleum. Ausgebildet wurde der 21-Jährige von der Tischlerei Vater in Groß Oßnig (Spree-Neiße).
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01.09.2022
Herr Teuscher war seit dem 15.11.1996 Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße. Gestern wurde er im feierlichen Rahmen zahlreicher Gäste, im Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus verabschiedet.
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01.09.2022
Neue Energiesparmaßnahmen ab September 2022
Um Energie zu sparen, treten ab September für ein halbes Jahr verschiedene Maßnahmen in Kraft. Öffentliche Gebäude dürfen in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden.
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01.09.2022
Aufgrund besonders guter Leistungen in der Gesellenprüfung freut sich die Tischler-Innung Cottbus, dass sie in diesem Jahr gleich 4 Teilnehmer zum Landeswettbewerb „Die gute Form 2022“, welche vom 12. bis zum 17.09. im Stern-Center Potsdam stattfindet, melden kann.
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16.08.2022
Der Newsletter der Deutschen Handwerkszeitung informiert über die Mindestausbildungsvergütung für Azubis: Das gilt 2022
Das sollten Arbeitgeber und Azubis jetzt beachten.
Näheres finden Sie im internen Bereich.
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11.08.2022
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert in seinem Rundschreiben, dass die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder möglich ist. Das Rundschreiben finden Sie in der Anlage.
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11.08.2022
Der Newsletter der Deutschen Handwerkszeitung informiert über das Digitale Berichtsheft: Was Ausbilder und Azubils wissen müssen.
Näheres finden Sie im internen Bereich.
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11.08.2022
1.) Mehr Bafög für Azubis
Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 € statt bisher 585 € bekommen. Der Zugang für Azubis und Studierende zu einer Bafög-Förderung wird erleichtert. Die anrechnungsfreie Einkommensgrenze der Eltern wird angehoben von bisher 2.000 € auf 2415 € des monatlichen Einkommens.
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10.08.2022
Die Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße trauert um ihr langjähriges Gründungsmitglied und langjähriges Vorstandsmitglied Damenschneidermeisterin Renate Reichelt. Unser Mitgefühl gilt ihren Angehörigen.
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09.08.2022
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert in seinem Rundschreiben, dass am 26.07.2022 das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderung der BEG bekannt gegeben hat. Das Rundschreiben zu den Änderungen sowie dem weiteren Fortgang der BEG-Reform finden Sie in der Anlage.
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14.07.2022
Achtung! Warnung! Betrugsmasche
Zur Zeit sind wieder Briefe im Umlauf, wenn Sie Post von International Fairs Directory zum Thema Data Report 2022 erhalten, entstehen Ihnen bei Beantwortung Kosten in Höhe von 1.212,00 €.
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27.06.2022
Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf das Inkrafttreten der Regelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 01. Juli 2022 hinweisen.
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15.06.2022
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist für die Eintragungspflicht im Transparenzregister endet.
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05.05.2022
Die Kreishandwerkerschaft Cottbus/Spree-Neiße gratuliert dem neuen Obermeister Guno Berger sowie den Vorstandsmitgliedern, Rocco Weiz, Marcel Coebel, Ronald Schenker, Mike Marotzke, Stefan Schneider und Stefan Prinz, welche innerhalb der Vollversammlung der Elektrotechnikerinnung Niederlausitz am 04.05.2022 einstimmig gewählt wurden.
Wir bedanken uns für die langjährige gute Zusammenarbeit mit dem Obermeister Bernd Vorwerk und seinen Vorstandsmitgliedern. Wir wünschen Herrn Vorwerk alles Gute für die kommende Zeit.
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