28.10.2019
Neue Arbeitsmedizinische Regel 13.3: Arbeiten im Freien
Eine neue arbeitsmedizinische Regel macht Arbeitgebern ab sofort Vorgaben zum präventiver Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten.
Näheres finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Cottbus unter diesem Link.