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07.12.2022

Elektronisches Meldeverfahren BEA

Das ändert sich ab 01.01.2023!

 

Arbeitgeber muss Bescheinigung digital übermitteln

Ab dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen Elektronisch Annehmen) für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Mitarbeiter in Papierform an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.

Dieses Formular muss die Angaben enthalten, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeführt hat, wann diese begonnen hat und beendet wurde, was der Grund der Beendigung war und wie hoch das Arbeitsentgelt war.

Die rechtliche Grundlage für die neue Pflicht ist das 7.SGB IV-Änderungsgesetz.

Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, ist es laut Arbeitsagentur noch möglich, Bescheinigungen in Papierform einzureichen.

Zudem entfällt ab 1. Januar 2023 das Widerspruchsrecht für Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Beschäftigte der elektronischen Datenübermittlung nicht mehr widersprechen können.

Für den Arbeitgeber entfalle wiederum die Pflicht, seine ehemaligen Beschäftigten über die digitale Übermittlung ihrer Daten zu informieren. Den Ausdruck sollen betroffene Arbeitnehmer direkt von der Arbeitsagentur erhalten.

Wo finden Arbeitgeber Unterstützung in puncto BEA?

Es wird empfohlen sich bei Fragen zur eigenen Lohnabrechnungssoftware an den Produkthersteller zu wenden. Rückfragen zur elektronischen Ausfüllhilfe sv.net beantwortet der Support von sv.net.

Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit eine BEA-Hotline eingerichtet. Diese ist gebührenfrei und unter der Rufnummer: 0800/4555527 erreichbar.

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