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01.09.2022

Diese Gesetzesänderungen sollten Sie kennen!

Neue Energiesparmaßnahmen ab September 2022

Um Energie zu sparen, treten ab September für ein halbes Jahr verschiedene Maßnahmen in Kraft. Öffentliche Gebäude dürfen in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden.

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen tabu. Auch Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Ladentüren sollen nicht mehr dauerhaft offenstehen, damit nicht zu viel Wärme entweicht.

Die Energiepauschale kommt

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepauschale ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto. Das bedeutet: Es gibt nicht das volle Geld. Die Summe hängt vom Verdienst der Person ab.

Selbstständige bekommen die Energiepauschale ausbezahlt, wenn sie diese bei der nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung angeben. Arbeitgeber/innen sind nicht verpflichtet die Energiepauschale sofort im September mit der Lohnabrechnung auszubezahlen.

 

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